AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen

Inhaltsverzeichnis

1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffsbestimmungen
2. Vertragsgegenstand
3. Leistungen des Providers
4. Registrierung
5. Vertragsschluss und Vertragssprache
6. Nutzungsrechte
7. Nennung als Referenzkunden
8. Support
9. Verfügbarkeit der Software
10. Pflichten des Kunden
11. Vergütung und Zahlungsbedingungen
12. Haftung für Mängel
13. Haftung für Schäden
14. Rechtsmängel und Freistellung
15. Vertragslaufzeit und Kündigung
16. Datenschutz und Geheimhaltung 
17. Änderungen der AGB
18. Schlussbestimmungen

Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffsbestimmungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Martin Hawel, Kurier-Software, Raldkoferstraße 2, 81373, München, Tel.: +49 (0)176–42006699, E-Mail: mail@kurier-software.com, Internet: https://kurier-software.com/ (nachfolgend geschlechtsneutral „Provider“) und den Kund:innen (nachfolgend geschlechtsneutral „Kunden“, gemeinsam auch „Parteien“) des Providers.

Verwendet der Kunde entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen, wird deren Geltung und Einbeziehung hiermit widersprochen; es sei denn, es ist etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart. Diese AGB gelten auch ausschließlich, wenn der Provider in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistungen an diesen ohne besonderen Vorbehalt ausführt.

Diese AGB gelten ausschließlich, wenn der Kunde Unternehmer ist. Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Demgegenüber ist Verbraucher gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Die Leistungen des Providers richtet sich ausschließlich an Unternehmer gem. Ziffer 1.3. dieser AGB. Der Provider kann daher vor Vertragsschluss verlangen, dass der Kunde dem Provider seine Unternehmereigenschaft ausreichend nachweist. Dieses kann z.B. durch Angabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eines Mitgliedstaats der Europäischen Union und einen Nachweis seiner Ansässigkeit oder durch sonstige geeignete Legitimationsnachweise (z.B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug) erfolgen. Die für den Legitimationsnachweis erforderlichen Daten sind vom Kunden vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, gelten diese AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass der Provider in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss. Im Einzelfall getroffene, individuell geschlossene Rahmenvereinbarungen oder sonstige Verträge mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang und werden von diesen AGB lediglich ergänzt.

Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist die entgeltliche und auf die Vertragslaufzeit begrenzte Gewährung der Nutzung der Software „Vertragsgegenstand ist die entgeltliche und auf die Vertragslaufzeit begrenzte Gewährung der Nutzung der Software und /oder mobilen Applikation (nachfolgend„Software“) im Unternehmen des Kunden über das Internet.“ (nachfolgend „Software“) im Unternehmen des Kunden über das Internet.

Sofern die Nutzung der Software über mobile Anwendungen (nachfolgend „Apps“) angeboten wird, unterliegt die Nutzung der Apps eigenen Bedingungen des jeweiligen App-Store-Anbieters, die beim Download der mobilen Anwendung per Zustimmung des Kunden vereinbart werden. 

In der Software können Verknüpfungen zu fremden Web-Services bzw. Diensten von Drittanbietern enthalten sein. Diese AGB gelten nicht für solche Dienste, die nicht vom Provider, sondern von einem Drittanbieter auf deren Webseiten zur Verfügung gestellt werden, auch wenn dies unentgeltlich geschieht und/oder für deren Nutzung eine Registrierung beim Provider erforderlich ist. Für diese Dienste gelten ausschließlich die vom Drittanbieter vor Inanspruchnahme der Dienste bereitgestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. die gesetzlichen Bestimmungen im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter. Der Provider vermittelt insoweit lediglich den technischen Zugriff auf diese Dienste.

Leistungen des Providers

Der Provider gewährt dem Kunden die Nutzung der Software in der jeweils aktuellsten Version über das Internet mittels Zugriff durch einen Browser.

Der Provider gewährleistet die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der Software während der Vertragslaufzeit und wird diese in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Der Funktionsumfang der Software ergibt sich aus der aktuellen Leistungsbeschreibung des Providers auf der Website abrufbar unter dem Link https://kurier-software.com/features/.

Der Provider stellt dem Kunden ferner nach Vertragsschluss eine Benutzerdokumentation zur Verfügung. Die Benutzerdokumentation wird dem Kunden als Ausgabe auf dem Bildschirm oder als Tutorial-Videos überlassen.

Der Provider kann die Software unter angemessener Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden laufend weiterentwickeln und diese insbesondere aufgrund geänderter Rechtslage, technischer Standards oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit durch laufende Updates und Upgrades verbessern. Eine Anpassung auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Kunden schuldet der Provider jedoch nicht, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird. Der Provider wird den Kunden rechtzeitig über notwendige Updates oder Upgrades informieren. Sofern eine wesentliche Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Kunden besteht, steht diesem ein Sonderkündigungsrecht nach Maßgabe der Ziffer 15.2. dieser AGB zu. Änderungen mit lediglich unwesentlichem Einfluss auf die Leistungen des Providers stellen keine Leistungsänderungen im Sinne dieser Ziffer dar. Dies gilt insbesondere für Änderungen rein graphischer Art und die bloße Änderung der Anordnung von Funktionen.

Der Provider wird regelmäßig Wartungen an der Software vornehmen und nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten unverzüglich sämtliche Softwarefehler beseitigen. Ein Fehler liegt dann vor, wenn die Software die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, fehlerhafte Ergebnisse liefert oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der Software unmöglich oder eingeschränkt ist. Wartungen werden regelmäßig außerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Kunden durchgeführt, sofern eine Wartung nicht aufgrund zwingender Gründe zu einer anderen Zeit vorgenommen werden muss.

Der Provider wird Maßnahmen zum Schutz der Daten sowie deren Backups nach dem Stand der Technik vornehmen. Den Provider treffen jedoch keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten. Der Kunde ist für eine ausreichende Datensicherung selbst verantwortlich.

Der Kunde ist alleiniger Inhaber der auf den Servern des Providers abgelegten Daten. Die Daten können vom Kunden jederzeit herausverlangt werden.

Registrierung

Vor Abschluss eines Vertrags ist die Durchführung eines Online-Registrierungsvorgangs (nachfolgend„Registrierung“) erforderlich.

Für die Registrierung und die Erstellung eines Profils ist die Erstellung eines Kundenkontos erforderlich. Die für das Kundenkonto erforderlichen Daten (nachfolgend „Log-in-Daten“) ergeben sich aus der Eingabemaske, die für die Registrierung verwendet wird.

Die Registrierung einer juristischen Person kann nur über eine vertretungsberechtigte Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss.

Der Kunde sichert zu, dass die bei Erstellung seines Profils verwendeten Daten (im Folgenden „Profil-Daten“genannt) wahrheitsgemäß und vollständig sind. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten stets auf dem aktuellen Stand zu halten und im Falle von Änderungen eine Aktualisierung seiner Daten in seinem Kundenkonto durchzuführen. Die Nutzung von Pseudonymen ist unzulässig. Gleiches gilt auch für alle Angaben, die von dem Kunden bei der Einrichtung von Mitarbeiter-Logins gemacht werden.

Mit der Registrierung erstellt der Kunde ein Passwort für sein Kundenkonto. Der Kunde kann das Passwort jederzeit in seinem Kundenkonto ändern. Der Kunde darf das Passwort Dritten nicht mitteilen oder zugänglich machen und hat es sorgfältig zu verwahren, um Missbräuche zu vermeiden. Der Kunde ist auch für die Geheimhaltung der Mitarbeiter-Logins verantwortlich und wird seine Mitarbeiter entsprechend anweisen. Der Kunde ist verpflichtet, den Provider unverzüglich zu informieren, wenn das Passwort verloren gegangen ist oder wenn ihm bekannt wird, dass unbefugte Dritte von dem Passwort Kenntnis erlangt haben. Der Kunde haftet für jeden Missbrauch Dritter, soweit dieser nicht den Nachweis erbringt, dass ihn hieran kein Verschulden trifft.

Der Kunde darf sich jeweils nur einmal registrieren. Ein Kundenkonto ist nicht auf Dritte bzw. Mitarbeiter übertragbar.

Die Registrierung kann nur durch den die Registrierung abschließenden Button abgeschlossen werden.

Nach Abschluss der Registrierung erhält der Kunde eine Bestätigungs-E-Mail mit einem Aktivierungslink, um sich durch Anklicken des Aktivierungslinks als Kunde zu verifizieren. Um die Registrierung abzuschließen, muss der Kunde sich durch Anklicken des Links in der Bestätigungs-E-Mail verifizieren.

Vertragsschluss und Vertragssprache

Der Kunde kann per E-Mail eine unverbindliche Anfrage auf Abgabe eines Angebots an den Provider richten. 

Der Kunde erhält vom Provider auf dessen Anfrage hin ein verbindliches Angebot über die zuvor vom Kunden ausgewählten Software in Schrift- oder Textform (per Brief oder E-Mail).

Dieses Angebot kann der Kunde gegenüber dem Provider durch Annahmeerklärung per E-Mail oder durch Zahlung des vom Provider angebotenen Entgelts innerhalb von sieben (7) Tagen ab Zugang des Angebots annehmen. Der Tag des Angebotszugangs wird für die Fristberechnung nicht mitgerechnet. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag des Zahlungseingangs auf dem Geschäftskonto des Providers maßgeblich. Fällt der letzte Tag der Annahmefrist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Sitz des Kunden staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, tritt an die Stelle dieses Tages der nächste Werktag. Der Provider weist den Kunden in seinem Angebot besonders darauf hin, dass dieser nicht mehr an sein Angebot gebunden ist, wenn der Kunde dieses nicht innerhalb der vorgenannten Frist annimmt.

Sofern die Parteien Sonderkonditionen vereinbaren, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Kunden.

Nutzungsrechte

Eine physische Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht.

Der Kunde erhält an der jeweils aktuellsten Version der Software für die vertraglich festgelegte Anzahl an Nutzern einfache, d. h. nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkte Rechte die Software mittels Zugriff über einen Browser nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen zu nutzen.

Der Kunde darf die Software nur im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit durch eigenes Personal nutzen. Dem Kunden ist eine weitergehende Nutzung der Software nicht gestattet.

Nennung als Referenzkunden

Der Provider ist berechtigt, den Kunden, dessen geschützte Marken, Logos, Namen oder sonstige geschäftliche Kennzeichen und dessen Meinung über die Software nach vorheriger schriftlicher Zustimmung zu benennen. Die Nennung als Referenzkunde kann insbesondere auf der Website und/oder den Social-Media-Kanälen des Providers erfolgen.

Der Kunde räumt dem Provider zu diesem Zweck ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht hinsichtlich der hierfür erforderlichen Namens- und Markenrechte ein. Der Kunde kann seine Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern und eine einmal erteilte Zustimmung widerrufen. Im zweiten Fall bleibt der Provider berechtigt, bereits erstelltes Werbematerial zu verbrauchen.

Support

Der Provider richtet für Kundenanfragen zu den Funktionen der Software einen Support ein. Anfragen an den Support können per E-Mail support@smartsoftware.freshdesk.com gestellt werden. Die Anfragen werden in zeitlicher Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. 

Für jede Anfrage des Kunden vergibt der Provider eine Bearbeitungsnummer („Ticket“). Auf Wunsch des Kunden wird der Provider hierfür ein elektronisches Ticketsystem einführen, das eine ständige Nachvollziehbarkeit des Standes der Bearbeitung der Tickets ermöglicht. 

Der Kunde hat die Probleme so exakt wie möglich zu schildern.

Verfügbarkeit der Software

Die Software des Providers wird unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit angeboten. Eine Verfügbarkeit zu 100 Prozent ist technisch nicht zu realisieren und kann dem Kunden deshalb nicht gewährleistet werden. Der Provider bemüht sich, die Software möglichst konstant verfügbar zu halten. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich des Providers stehen (Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle, Hostingausfälle, Hackingeingriffe, Ausfälle der Telekommunikationsleitungen ab dem Übergabepunkt an das Internet, etc.), können zu Störungen oder zur vorübergehenden Stilllegung der Software führen und werden auf das Verfügbarkeitsminimum nicht angerechnet. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der Wartungszeiten. Der Provider wird die Wartungsarbeiten, soweit dies möglich ist, in nutzungsarmen Zeiten durchführen. 

Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, die technischen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Software zu schaffen.

Der Kunde hat die ihm übermittelten Zugangsdaten dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter zu schützen und zu verwahren. Der Kunde wird dafür sorgen, dass eine Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang geschieht. Ein unberechtigter Zugriff ist dem Provider unverzüglich mitzuteilen.

Der Kunde ist verpflichtet, keine Daten abzulegen, deren Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche Auflagen bzw. Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstoßen.

Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.

Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten (insbesondere Rechnungsdaten) stets auf dem aktuellen Stand zu halten und im Falle von Änderungen eine Aktualisierung seiner Daten selbst durchzuführen oder dem Providers mitzuteilen.

Unbeschadet der Verpflichtung des Providers zur Datensicherung ist der Kunde selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der Software erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.

Der Kunde hat in eigener Verantwortung regelmäßig angemessene Datensicherungen vorzunehmen.

Dem Kunden ist es untersagt, vertrauliche Informationen im Wege des Reverse Enginereeing zu erlangen. „Reverse Enginereeing“ sind dabei sämtliche Handlungen, einschließlich des Beobachtens, Testens, Untersuchens und des Rück- sowie ggf. erneuten Zusammenbaus, mit dem Ziel, an vertrauliche Informationen zu gelangen. Die Berechtigungen zum Reverse Engineering nach § 69d Abs. 3 und § 69e UrhG bleiben hiervon unberührt.

Der Provider ist berechtigt, den Kunden im Falle der missbräuchlichen Nutzung der Software zu verwarnen und/oder den Zugang zu der Software zeitweise oder dauerhaft zu sperren und wird ggf. zivil- und strafrechtliche Maßnahmen einleiten.

Vergütung und Zahlungsbedingungen

Sofern sich aus dem Angebot des Providers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei der angegebenen Vergütung um Gesamtpreise. Der Kunde verpflichtet sich, dem Provider für die Überlassung der Software die vereinbarte monatliche Vergütung zu bezahlen. Sofern nicht anders vereinbart, richtet sich die Vergütung nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Onlineangebot unter dem Link https://kurier-software.com/kosten/ abrufbaren gültigen Preisliste des Providers. Die angegebene Vergütung versteht sich in EURO und ist ein Nettopreis zzgl. der am Tag der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Der Provider behält sich vor, die Vergütung zur Bewahrung des Preis-Leistungs-Verhältnisses nach billigem Ermessen anzupassen, um zukünftig auf Kostensteigerungen oder -senkungen und sich dadurch verändernde, nicht anders ausgleichbare Kostensituationen angemessen reagieren zu können. Die für die Anpassung zu berücksichtigenden Kostenelemente bzw. Anpassungsmaßstäbe können die Modifizierung, Erweiterung und/oder Anpassung der vertragsgegenständlichen Nutzungsmöglichkeiten der SaaS-Dienste des Providers, Verwaltungs- und Gemeinkosten (Mietzins, Finanzierungs- und Transaktionskosten, Personal- und Dienstleisterkosten, Energie- und Internetzugangskosten, IT-Entwicklungskosten, usw.) sowie staatlich auferlegte Steuern, Gebühren, Beiträge und sonstige Abgaben sein. Sämtliche Anpassungen der Vergütung gelten einen (1) Monat nach Bekanntgabe. Das Kündigungsrecht des Kunden nach Maßgabe der Ziffer 15. dieser AGB bleibt hiervon unberührt.

Einwendungen gegen die Abrechnung der vom Provider erbrachten Leistungen hat der Kunde innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. Der Provider wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

Die Zahlungsart(en) wird/werden dem Kunden im Angebot des Providers mitgeteilt:

Bei Auswahl der Zahlungsart „Lastschrift via Stripe“ erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland (im Folgenden: „Stripe“). In diesem Fall zieht Stripe den Rechnungsbetrag nach Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation im Auftrag des Providers vom Bankkonto des Kunden ein. Vorabinformation („Pre-Notification“) ist jede Mitteilung (z.B. Rechnung, Police, Vertrag) an den Kunden, die eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift ankündigt. Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Kunde der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Kunde die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat. Der Provider behält sich vor, bei Auswahl der Zahlungsart SEPA-Lastschrift eine Bonitätsprüfung durchzuführen und diese Zahlungsart bei negativer Bonitätsprüfung abzulehnen.

Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Die ausstehende Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Der Provider behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens (z.B. angemessene Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten, Kosten für Mahnverfahren oder Inkasso) vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch des Providers auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. Im Falle überfälliger Forderungen werden eingehende Zahlungen des Kunden zunächst auf etwaige Kosten und Zinsen und anschließend auf die älteste Forderung angerechnet.

Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten mit der Hauptforderung des Provider gegenseitig verknüpft oder von diesem anerkannt sind.

Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zur Geltendmachung des Rechts ist eine schriftliche Anzeige an den Provider erforderlich.

Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch des Providers auf die Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so ist der Provider nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).

Haftung für Mängel

Hinsichtlich der Gewährung der Nutzung der Software gelten die Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB).

Der Kunde hat dem Provider jegliche Mängel unverzüglich anzuzeigen.

Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a Abs. 1 BGB für Mängel die bereits bei Vertragsschluss vorlagen ist ausgeschlossen.

Haftung für Schäden

Hinsichtlich der von dem Provider erbrachten Leistungen haftet dieser, dessen gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen uneingeschränkt

bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,

bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

bei Garantieversprechen, soweit dieses zwischen den Parteien vereinbart wird,

soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung des Providers auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer 13.1. uneingeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag dem Provider nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).

Für den Verlust von Daten haftet der Provider insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

Im Übrigen ist eine Haftung des Providers ausgeschlossen.

Rechtsmängel und Freistellung

Der Provider gewährleistet, dass die Software keine Rechte Dritter verletzt. Der Provider wird den Kunden von allen Ansprüchen Dritter wegen von ihm zu vertretender Schutzrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Nutzung der Software auf erstes Anfordern hin freistellen sowie die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung ersetzen. Der Kunde wird den Provider unverzüglich über Ansprüche von Dritten, die diese aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung der Software gegen ihn geltend machen, informieren und ihm sämtliche erforderlichen Vollmachten erteilen und Befugnisse einräumen, um die Ansprüche zu verteidigen.

Der Kunde sichert zu, dass die auf den Servern des Providers abgelegten Inhalte und Daten sowie dessen Nutzung und Bereitstellung durch den Provider, nicht gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstoßen. Der Kunde wird den Provider von Ansprüchen, die Dritte aufgrund eines Verstoßes gegen diese Ziffer geltend machen, auf erstes Anfordern freistellen sowie die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung ersetzen. Der Kunde wird den Provider unverzüglich informieren, wenn Dritte dem Provider gegenüber unter die vorstehende Freistellungsverpflichtung fallende Ansprüche erheben. Der Kunde ist verpflichtet, dem Provider unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den betreffenden Sachverhalt vollständig, wahrheitsgemäß und unverzüglich in Schrift- oder Textform (per Brief oder E-Mail) mitzuteilen. Eventuelle darüber hinausgehende Ansprüche des Providers bleiben unberührt.

Vertragslaufzeit und Kündigung

Der Vertrag beginnt mit dem Vertragsschluss und wird unbefristet, mindestens jedoch für die Dauer von ein Monat (Mindestlaufzeit) geschlossen. Während der Mindestlaufzeit kann der Vertrag mit einer Frist von ein Monat zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, so verlängert er sich automatisch jeweils um ein Monat und kann dann jeweils wieder mit einer Frist von ein Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden.

Unberührt bleibt das Recht jeder Partei, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes – ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist – innerhalb einer angemessenen Zeit ab Kenntnis des Kündigungsgrundes ganz oder teilweise zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen gegeben sind, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen der Vertragspartner die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe gesetzten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, soweit nicht gemäß § 314 i.V.m. § 323 Absatz 2 BGB eine Fristsetzung entbehrlich ist. Im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund hat der Provider Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen. Die Vergütung entfällt aber für solche Leistungen, für die der Kunde darlegt, dass sie für ihn aufgrund der Kündigung ohne Interesse sind.

Kunden haben die Möglichkeit, die Software zunächst unentgeltlich für einen Zeitraum von 30 Tagen zu testen (nachfolgend „Testzeitraum“). Der Leistungsumfang der Software ist während des Testzeitraums nicht beschränkt. Der Testzeitraum endet automatisch, ohne dass eine Kündigung durch den Kunden erforderlich ist.

Der Vertrag kann in Textform gekündigt werden (z.B. per E-Mail) gekündigt werden.

Bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistungen sind zu vergüten; im Fall einer durch den Provider schuldhaft verursachten außerordentlichen Kündigung durch den Kunden gilt dies nur, soweit die erbrachten Leistungen für den Kunden nutzbar sind.

Der Provider wird sämtliche auf seinen Servern verbleibende Daten des Kunden 30 Tage nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unwiederherstellbar löschen. Ein Zurückbehaltungsrecht oder Pfandrechte an den Daten zugunsten des Providers bestehen nicht.

Datenschutz und Geheimhaltung

Die Parteien werden die für sie jeweils geltenden anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten.

Sofern und soweit der Provider im Rahmen der Leistungserbringung Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden hat, werden die Parteien mit dem Abschluss des Hauptvertrags einen entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen. In diesem Fall wird der Provider als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 Abs. 3 DSGVO tätig und wird die entsprechenden personenbezogenen Daten allein nach diesen Bestimmungen und nach den Weisungen des Kunden verarbeiten. Ergänzend zu diesen AGB gelten spezielle Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrags einsehbar und abrufbar unter dem Link HIER LINK ZU AVV ERGÄNZEN.

Der Provider verpflichtet sich, über alle vertraulichen Informationen (einschließlich Geschäftsgeheimnisse), die er im Zusammenhang mit diesem Vertrag und dessen Durchführung erfährt, Stilschweigen zu bewahren und diese nicht gegenüber Dritten offenzulegen, weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind dabei solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, soweit der Provider gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Information verpflichtet ist. Der Provider verpflichtet sich, mit allen Mitarbeitern und Subunternehmern eine den vorstehenden Absatz inhaltgleiche Regelung zu vereinbaren.

Änderung der AGB

Der Provider behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern, es sei denn, dies ist für den Kunden nicht zumutbar. Der Provider wird den Kunden über Änderungen der AGB rechtzeitig in Textform benachrichtigen. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen. Der Provider wird den Kunden in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Widerspricht der Kunde den Änderungen innerhalb der vorgenannten Frist, so besteht das Vertragsverhältnis zu den ursprünglichen AGB fort.

Der Provider behält sich darüber hinaus vor, diese AGB zu ändern,

soweit der Provider hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist;

soweit der Provider damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt;

soweit der Provider zusätzliche, gänzlich neue Dienstleistungen, Dienste oder Dienstelemente einführt, die einer Leistungsbeschreibung in den AGB bedürfen, es sei denn, das bisherige Vertragsverhältnis wird dadurch nachteilig verändert;

wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Kunden ist; oder

wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie hat wesentliche Auswirkungen für den Kunden.

Das Kündigungsrecht des Kunden gem. Ziffer 15. bleibt hiervon unberührt.

Schlussbestimmungen

Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

Eine Abtretung von Ansprüchen aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag durch den Kunden, insbesondere eine Abtretung etwaiger Mängelansprüche des Kunden, ist ausgeschlossen.

Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Providers. Der Provider ist in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

Stand: 27. Juni 2023